Phosphor weiß
- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 02. September 2011 11:33
- Geschrieben von Manfred Seidl
| Chemikalie | Symbole | EUH- / H- / P-Sätze | Menge |
|---|---|---|---|
Phosphor weiß, P Synonyme: Phosphor gelb, Tetraphosphor CAS-Nr.: 12185-10-3 WGK: 3 |
Gefahr |
H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P422: Inhalt in/unter Wasser aufbewahren. |
0.0 |
Physikalisch / chemische Daten:
Dichte: 1.83 g/mL
Schmelzpunkt: 44.2 °C / 317.35 K / 111.56 °F
Siedepunkt: 281 °C / 554.15 K / 537.8 °F
Entsorgungshinweise:
Kontrolliert in kleinen Portionen abbrennen lassen.
VC-Code:
[B]xx Phosphor weiß[/B], P, CAS-Nr.: 12185-10-3, EG-Nr.: 231-768-7, [img]http://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs02_flamme_50.png[/img] [img]http://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs06_totenkopf_mit_gekreuzten_knochen_50.png[/img] [img]http://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs05_aetzwirkung_50.png[/img] [img]http://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs09_umwelt_50.png[/img], Signalwort: Gefahr, WGK: 3, H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst., H330: Lebensgefahr bei Einatmen., H300: Lebensgefahr bei Verschlucken., H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden., H400: Sehr giftig für Wasserorganismen., P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden., P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen., P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen., P422: Inhalt in/unter Wasser aufbewahren.











