Zinn(IV)-chlorid
- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 02. September 2011 14:12
- Geschrieben von Manfred Seidl
| Chemikalie | Symbole | EUH- / H- / P-Sätze | Menge |
|---|---|---|---|
Zinn(IV)-chlorid, SnCl4 Synonyme: Zinntetrachlorid CAS-Nr.: 7646-78-8 WGK: 1 |
Gefahr |
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P309 + P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
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Physikalisch / chemische Daten:
Dichte: 2.23 g/mL
Schmelzpunkt: -33 °C / 240.15 K / -27.4 °F
Siedepunkt: 114 °C / 387.15 K / 237.2 °F
Entsorgungshinweise:
Schwermetallhaltige Lösungen und Feststoffe: Kategorie E. Raney-Nickel ( auch Urushibara-Nickel) kann in wässriger Suspension unter Rühren mit Salzsäure aufgelöst werden (Kategorie E). Raney-Nickel selbst oder Filterrückstände dürfen nicht getrocknet werden, da sich diese mit Sicherheit an der Luft von selbst entzünden. Schwermetall bedeutet in diesem Zusammenhang jede Verbindung von Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom(VI), Kupfer, Blei, Nickel und Zinn, sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern sie als gefährlich eingestuft sind (nach AbfallverzeichnisV Anlage 3). Weitere Schwermetalle werden separat gesammelt.
VC-Code:
[B]xx Zinn(IV)-chlorid[/B], [sub]SnCl4, CAS-Nr.: 7646-78-8, EG-Nr.: 231-588-9, [img]http://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs05_aetzwirkung_50.png[/img], Signalwort: Gefahr, WGK: 1, H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden., H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung., P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden., P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen., P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen., P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen., P309 + P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.








